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Jugendblasorchester

Für Vereinsmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wird im Jahr nach dem 18. Geburtstag der Mitgliedsbeitrag fällig.
Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, können auf Antrag durch den Ausschuss vom Mitgliedsbeitrag befreit werden, sofern sie Ausbildungsbeiträge für die Bläserschule entrichten und nicht im aktiven Vereinsorchester spielen.
Die Befreiung ist jährlich, vor dem Einzug des Mitgliedsbeitrags, vom Mitglied neu zu beantragen.